D wie Denkmälerrallye

Auf die Plätze, Denkmal, los: Unternehmt doch eine Denkmälerrallye durch die Innenstadt. Die macht jede Menge Spaß und kostet nichts. Geeignet sind die Fragen für Kinder ab Grundschulalter, die bereits gut lesen können. Doch natürlich können auch jüngere Kinder mit Eurer Hilfe an der Rallye teilnehmen. Schreibt die Antworten auf und notiert den jeweils angegebenen Buchstaben. Daraus ergibt sich das Lösungswort. 

Einsendeschluss ist am 30. Juni 2026. Da nur Personen ab 18 Jahren teilnahmeberechtigt sind, muss die Einsendung durch Euch oder einen anderen Erwachsenen erfolgen. Unter den richtigen Einsendungen werden 3 Gewinner per Losverfahren ermittelt. Zu gewinnen gibt es entweder ein Kinderbuch oder ein Spiel. Wenn Ihr teilnehmen wollt, schickt das Lösungswort an [email protected] und vergesst nicht Euren Namen, Adresse und das Alter Eurer Enkel anzugeben, da die Gewinne altersgerecht ausgewählt werden. Und jetzt seid Ihr dran. Viel Spaß bei der Stadt.Land.Enkel - Denkmälerrallye!

Stadt.Land.Enkel-Denkmälerrallye

Für Euch zum Ausdrucken - viel Spaß!

Teilnahmebedingungen und Datenschutz

Die Teilnahme an der  Denkmälerrallye der Website Stadt.Land.Enkel ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland mit Ausnahme von Familienmitgliedern der Betreiberin. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Lösungswort der Rallye an die angegebene Emailadresse zu senden. Teilnahmeschluss ist am 30. Juni 2026. Bei mehreren richtigen Einsendungen werden die  Gewinner per Losverfahren ermittelt und zeitnah über eine gesonderte Email über ihren Gewinn informiert. Dieser wird dann auf dem Postweg auf Kosten der Betreiberin zugestellt. Umtausch oder Barauszahlung sind nicht möglich. 

Für die Teilnahme ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Diese werden weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Die Daten werden bis zur Gewinnermittlung gespeichert und dann umgehend gelöscht. Eine Veröffentlichung der Namen im Fall eines Gewinns erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung.  

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